Für alle Führerscheinanträge gilt, sie müssen bei der Behörde am Wohnort eingereicht werden. Für alle Fahrschüler, die in Weißenhorn oder im Landkreis Neu-Ulm gemeldet sind, können wir dies gerne
übernehmen.
Um beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen zu können, benötigst Du folgende Unterlagen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Sehtest nach amtlichem Muster oder augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
Sofern Du noch minderjährig bist, wird eine Einverständniserklärung nötig. Diese bekommst Du bei uns in der Fahrschule.
Die Einverständniserklärung müssen beide Eltern unterschreiben und Kopien ihrer Ausweise beilegen, sofern sie beide das Sorgerecht für Dich haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht,
muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine Kopie des gerichtlichen Urteils).
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Für die Klasse BF17 zusätzlich noch 2 Formulare, diese könnt Ihr hier herunterladen:
Antrag zur Teilnahme am begleitenden Fahren:
Antrag zur Teilnahme am Begleitenden Fahre (Einverständnis Eltern)
Hier müssen beide Eltern unterschreiben und die Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine
Kopie des gerichtlichen Urteils).
Daten der Begleitpersonen:
Begleitendes Fahren Formular für die Begleitperson
Es können unbegrenzt viele Begleiter gemeldet werden, für jeden Begleiter sind Ausweiskopie und Kopie vom Führerschein nötig.
Voraussetzungen für die Begleiter sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Informationen und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes findet Ihr hier:
S
Für alle Führerscheinanträge gilt, sie müssen bei der Behörde am Wohnort eingereicht werden. Für alle Fahrschüler, die in Neuss und Grevenbroich gemeldet sind, können wir dies gerne übernehmen.
Anträge auf eine Umschreibung (eines ausländischen Führerscheins) oder auf Neuerteilung des Führerscheins (z. B. nach Entzug) müssen vom Antragsteller selbst beim Straßenverkehrsamt abgegeben
werden.
Um beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen zu können, benötigt man folgende Unterlagen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Sehtest nach amtlichem Muster oder augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
Sofern der Antragsteller minderjährig ist, wird eine Einverständniserklärung ausgefüllt, diese findet Ihr hier zum Herunterladen:
Einverstaendniserklärung Fahrerlaubnis (nicht für B17!)
Hier müssen beide Eltern unterschreiben und die Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine
Kopie des gerichtlichen Urteils).
Für die Klasse B17 zusätzlich noch 2 Formulare, diese könnt Ihr hier herunterladen:
Antrag zur Teilnahme am begleitenden Fahren:
Antrag zur Teilnahme am Begleitenden Fahre (Einverständnis Eltern)
Hier müssen beide Eltern unterschreiben und die Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine
Kopie des gerichtlichen Urteils).
Daten der Begleitpersonen:
Begleitendes Fahren Formular für die Begleitperson
Es können unbegrenzt viele Begleiter gemeldet werden, für jeden Begleiter sind Ausweiskopie und Kopie vom Führerschein nötig.
Voraussetzungen für die Begleiter sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Informationen und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes findet Ihr hier:
Straßenverkehrsamt, Rhein-Kreis Neuss
Nötige Unterlagen
Unterlagen für den Führerschein-Antrag
Für alle Führerscheinanträge gilt, sie müssen bei der Behörde am Wohnort eingereicht werden. Für alle Fahrschüler, die in Neuss und Grevenbroich gemeldet sind, können wir dies gerne übernehmen.
Anträge auf eine Umschreibung (eines ausländischen Führerscheins) oder auf Neuerteilung des Führerscheins (z. B. nach Entzug) müssen vom Antragsteller selbst beim Straßenverkehrsamt abgegeben
werden.
Um beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen zu können, benötigt man folgende Unterlagen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Sehtest nach amtlichem Muster oder augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
Sofern der Antragsteller minderjährig ist, wird eine Einverständniserklärung ausgefüllt, diese findet Ihr hier zum Herunterladen:
Einverstaendniserklärung Fahrerlaubnis (nicht für B17!)
Hier müssen beide Eltern unterschreiben und die Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine
Kopie des gerichtlichen Urteils).
Für die Klasse B17 zusätzlich noch 2 Formulare, diese könnt Ihr hier herunterladen:
Antrag zur Teilnahme am begleitenden Fahren:
Antrag zur Teilnahme am Begleitenden Fahre (Einverständnis Eltern)
Hier müssen beide Eltern unterschreiben und die Kopien der Ausweise beilegen, sofern sie das Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss ein Beleg hinzugefügt werden (z. B. eine
Kopie des gerichtlichen Urteils).
Daten der Begleitpersonen:
Begleitendes Fahren Formular für die Begleitperson
Es können unbegrenzt viele Begleiter gemeldet werden, für jeden Begleiter sind Ausweiskopie und Kopie vom Führerschein nötig.
Voraussetzungen für die Begleiter sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
- Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Informationen und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes findet Ihr hier:
Straßenverkehrsamt, Rhein-Kreis Neuss